Schenken Sie Freude!
Spenden Sie jetzt und bewirken Sie viel!
Ihre Unterstützung ist wichtig, weil wir kranken Kindern die Möglichkeit bieten, einen unbeschwerten Moment in der Gesellschaft ihrer Familie zu genießen. Ein Moment, an den sie sich immer erinnern werden. Ein sorgloser Moment voller Freude, den sie sehr lange in ihren kleinen Herzen tragen werden.
Ihre Spende ist steuerlich abziehbar, wenn Sie in der Schweiz leben und hier Steuern zahlen.
Kinder haben nur eine einzige Kindheit. Dank Ihrer Unterstützung können die schwer kranken Kinder ihre schwierigen Umstände für eine gewisse Zeit vergessen, indem sie zusammen mit ihrer Familie einen schönen Moment mit Lachen und Freude erleben. Diese positiven Erlebnisse spornen die Kinder noch lange, nachdem ihr Wunsch in Erfüllung gegangen ist, an.
Danke, dass Sie uns helfen, mutigen Kindern einen speziellen Moment zu schenken.
Sie haben auch die Möglichkeit, Make-A-Wish in Ihrem Testament zu vermerken. Denn Sie können unsere Stiftung bei der Erstellung Ihres Testaments als Erbin an der Seite Ihrer Familie und Ihrer Angehörigen einsetzen. Selbstverständlich können Sie diese Entscheidung zu Lebzeiten jederzeit ändern. Da unsere Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, unterliegt sie nicht der Erbschaftssteuer. Ihre Legat- oder Erbschaftsspende kommt somit in vollem Umfang unserer Stiftung zugute und wird dazu verwendet, schwerkranken Kindern direkt zu helfen und zur Erfüllung ihrer Herzenswünsche beizutragen. Aus tiefstem Herzen, danke für sie!
Danke!
BANKVERBINDUNG:
UBS Switzerland AG – Case Postale – 1260 Nyon – Schweiz
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(nur gültig für die Schweiz)
Ihre Spende gibt einer Familie eine wertvolle Zeit zusammen und schafft magische Erinnerungen, die für die nächsten Jahre wichtig sind.